9. SGB II – Änderungsgesetz


Rechtsvereinfachungsgesetz-SGB II am 3.2.2016 vom Kabinett beschlossen. Im Förderkatalog für langzeitarbeitslose Menschen ist nicht viel Neues zu finden, außer der nachgehenden Betreuung und ein neues Instrument für „schwer erreichbare Jugendliche“. Die örtlichen Beiräte erhalten eine neue Kompetenz, denn zukünftig sind die Beiräte umfassend zu informieren und deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen. Diese Regelung wird manche Beiräte vom Kopf auf die Füße stellen, die bislang eher ein Schattendasein in der Jobcenterstruktur geführt haben. Schade, dass bei den Förderinstrumenten wieder mal eine Chance vertan wurde. Kritisch sehen ja auch Experten die geplanten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen. Ab 18. März beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem Ziel, dass das Gesetz im August dann gilt.

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