Nachbesserung in vier Bereichen im Bundesrat beschlossen


In vier Bereichen fordert der Bundesrat Verbesserungen beim geplanten Rechtsvereinfachungsgesetz vom Gesetzgeber und zwar: Weiterentwicklung der Eingliederungsleistung und des Bildungs- und Teilhabepaketes, Angleichung der Sanktionen und generelle Rechtsvereinfachung. Baden-Württemberg legt noch einen drauf und erklärt der Regierung, dass mit dem PASSIV-AKTIV-TRANSFER keine Kostenexplosion zu befürchten ist. Nun geht die Stellungnahme der Bundesländer an die Bundesregierung, die wird sich entsprechend äußern und dann kann alles im Bundestag beraten werden. Mal sehen, ob öffentlich geförderte Beschäftigung nun ermöglicht und endlich auf eine tragfähige finanzielle Basis durch den PASSIV-AKTIV-TRANSFER gestellt wird. Gefordert wird dies ja nun schon seit Jahren und von verschiedenen Seiten und unterschiedlichen Akteuren.

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