1-Euro-Jobs sollen Flüchtlinge integrieren


liest man in „Die Welt“ in einem Artikel mit der headline: Wie Ein-Euro-Jobs Flüchtlinge integrieren sollen“. Es ist ein heilloses Durcheinander der Begrifflichkeiten, die seit Tagen durch die Gazetten geistern. Nur mal so zur Konkretisierung; Ein-Euro-Jobs sind ein Beschäftigungsangebot für langzeitarbeitslose Menschen, die dafür eine Mehraufwandsentschädigung erhalten. Die rechtliche Grundlage für dieses Angebot ist das Sozialgesetzbuch 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Asylbewerber und schutzsuchende Menschen sind keine Leistungsberechtigten im Sinne dieses Sozialgesetzbuches. Für diese Menschen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz und da findet man den § 5 Arbeitsgelegenheiten. Damit ist wohl Irrung und Wirrung vorprogrammiert, da es gleichlautende Begriffe sind, die sich aber an unterschiedliche Personenkreise wenden und auch in ihrer Ausgestaltung nicht identisch sind.

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