Zielsteuerung SGB II


Zielsteuerung nach betriebswirtschaftlicher Logik behindert „Soziale Teilhabe“, wie es §1 Abs.1 des SGB 2 formuliert, ist im WISO-Diskurs 9/2016 nachzulesen. Kennzahlensysteme, können eben gesellschaftliche Realitäten nicht erfassen und stehen im Dissens zu den individuellen Lebenswelten. Das Team um Claus Reis plädiert für eine mittelfristige Zwischenlösung, als Grundlage für eine Neuausrichtung der Zielsteuerung, die nicht zuletzt eine Beteiligung der betroffenen Menschen vorsieht, denn neben der arbeitsmarktintegrativen Aufgabe soll Hartz IV den betroffenen ein Leben ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht – also soziale Teilhabe gestalten. .

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