Formulierungshilfen zum SGB II


bekamen die Koalitionsparteien vom Bundesarbeitsministerium. Seit nunmehr zwei Jahren wird über geplante Änderungen beraten, da findet sich wohl der eine oder die andere Abgeordnete nicht mehr im Gesetzesdschungel von Hartz IV zurecht. Wie ist es sonst zu erklären, dass sich die unabhängigen Abgeordneten die Änderungsvorschläge vom Ministerium rsp. Staatssekretär zuarbeiten lassen müssen.

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Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit


schleppend steigt die Förderquote bei den beiden Sonderprogrammen. Im April wurden 93 Menschen in das Teilhabeprogramm und 881 in das ESF-Bundesprogramm aufgenommen. Rechnerisch wird bei diesem Schneckentempo die Zielgerade von 33.000 Förderfällen im Jahr 2019 erreicht. Die Erfüllungsquote der Sonderprogramme liegt im April bei 20%. Nachzulesen unter:

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Koalitionsvertrag Baden-Württemberg


PASSIV-AKTIV-TRANSFER wird in BaWü fortgesetzt, ist in der Koalitionsvereinbarung nachzulesen (S. 91). Damit bleibt die neue grün-schwarze Regierung dem alten Kurs treu. Neben dem PAT bekommen langzeitarbeitslose Menschen auch mit der assistierten Beschäftigung Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und neue Perspektiven.

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IAB-Bericht zu ÖGB-Modell in NRW


Öffentlich geförderte Beschäftigung verbessert das Teilhabeempfinden von langzeitarbeitslosen Menschen deutlich, ist im IAB-Kurzbericht zu lesen. Die gesellschaftliche Integration von arbeitsmarktfernen Menschen wird durch ÖGB verbessert. Praktiker sind nicht von diesen Ergebnissen überrascht, da die Arbeitsmarktexperten aus der Praxis seit Jahren öffentlich geförderte Beschäftigung fordern. Diese Studie widerlegt auch das ewige Gegenargument, langzeitarbeitslose Menschen würden sich in ÖGB einrichten, denn diese Einsperreffekte sind kaum nachweisbar. Die Frage bleibt, warum Politik diese vielfältigen Studienergebnisse ignoriert und jetzt nicht die Chance ergreift für ÖGB eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

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Arme Wähler wählen nicht?!


sie fühlen sich von Politik nicht angesprochen und klinken sich von den demokratischen Prozessen aus. Eine Veranstaltung in der Leonhardskirche in Stuttgart greift dieses Thema auch und sucht nach Abhilfe und Umkehr, damit auch prekäre Menschen wieder #wirsindnachbarnalle Teil unserer Gesellschaft werden.

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Regierung sieht Schwerpunkt bei Langzeitarbeitslosigkeit


Sozialberichterstattung 2016
Regierung sieht in den beiden Sonderprogrammen einen „umfassenden Beitrag“ zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit, ist in der Strategischen Sozialberichterstattung 2016 nachzulesen. Mit diesem Bericht informiert die Bundesregierung jährlich die Europäische Union über Maßnahmen, Programme und Ziele und Reformen im Bereich Soziales. Gemeint sind insbesondere die deutschen Beiträge „der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“. Bei ca. 1 Millionen Langzeitarbeitsloser die beiden Sonderprogramme mit ihren 34.000 Förderfällen als einen „umfassenden Beitrag“ zu bezeichnen, ist schon abenteuerliches Schönreden.

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Der Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit bleibt ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Das betont die Bundesregierung in dem strategischen Sozialbericht 2016, der nun als Unterrichtung (18/8117) vorliegt. Obwohl Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken sei, würden Langzeitarbeitslose weniger von den positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Oft sei eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit aufgrund komplexer individueller Problemlagen nur mit viel Einsatz aller Beteiligten über einen längeren Zeitraum zu erreichen, schreibt die Regierung. Mit ihrem Konzept "Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern" leiste die Regierung einen umfassenden Beitrag zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erschöpfe sich jedoch nicht in diesen Bemühungen. Auch Gesundheitsfragen, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, gute Kinderbetreuung wie überhaupt Bildungsangebote müssten dabei in den Blick genommen werden, heißt es in dem Bericht.

Gutachten „Inklusiver Arbeitsmarkt“


Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit werden nicht erreicht, wenn die Personengruppen langzeitarbeitsloser und behinderter Menschen vermischt werden, warnen die Autoren des Gutachtens „Inklusiver Arbeitsmarkt – Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit“. Sie warnen davor, die Debatte zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit durch einfache Namensänderung zu lösen. Dies kann zu neuen Missverständnissen führen und Langzeitarbeitslose werden in der Folge zu behinderten Menschen erklärt. Der Übergang aus geförderter in ungeförderte Beschäftigung lässt sich durch die Beteiligung privatwirtschaftlicher Unternehmen bei einem echten „Sozialen Arbeitsmarkt“ verbessern. Und erneut wird der PASSIV-AKTIV-TRANSFER als Finanzierungsvorschlag angemahnt, denn mit dem PAT könnten das Finanzvolumen für geförderte Beschäftigung verdoppelt bis verdreifacht werden, meinen die Autoren.

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Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg


Schwarz-Grüne Regierung will Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ in Baden-Württemberg fortsetzen, darauf scheinen sich die Koalitionäre geeinigt zu haben.

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Regierung bleibt weiter stur und lehnt die Änderungsvorschläge zum Rechtsvereinfachungsgesetz ab


Die Bundesländer hatten umfassende Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und beim Bildungs- und Teilhabepaket gefordert. Den Forderungen der Länder nach einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erteilt die Bundesregierung eine vollständige Absage, so u.a. zu der geforderten Weiterentwicklung der Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16 e SGB II verbunden mit der Einführung des PASSIV-AKTIV-TRANSFER, umfassenden Reformvorschlägen zu den Arbeitsgelegenheiten, zur freien Förderung oder Ausdehnung der vorgesehenen nachgehenden Betreuung auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Wenigsten will die Regierung prüfen, ob Arbeitsgelegenheiten zukünftig in zeitlich begrenztem Umfang auch mit anderen Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt kombiniert werden können und ob auch der Aufwand für Anleitung und sozialpädagogische Begleitung fördern zu können.

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Problem Kinderarmut ungelöst;


der DGB fordert neben einer Regelsatzerhöhung auch den Ausbau der sozialen Infrastruktur um die steigenden Armut und Kinderarmut zu überwinden. Denn trotz wirtschaftlich guter Verfassung schafft es Deutschland nicht, diese Problemlage zu verändern. Auch die beiden aktuellen Sonderprogramme des Bundesarbeitsministeriums können da nicht helfen, weil viel zu klein angelegt und mit viel zu viel Verwaltungsaufwand verbunden, schreibt der DGB. Und es sind Projekte, die zeitlich befristet keine nachhaltige Lösung vorhalten können. Das derzeitige Programmhobbing ist wirklich keine sozialpolitische Strategie, die um tragfähige Lösungsansätze ringt und diese in Gesetze gießt und dann umsetzt. Auf der Strecke bleiben die von Armut und Ausgrenzung bedrohten Menschen und deren Kinder.

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„Von mir für dich“


baut Brücken zwischen verschiedenen Gesellschaftsschichten. Eine gute und gelungene Spendenaktion. Die gespendeten Lebensmittel wurden in der Stuttgarter Vesperkirche verteilt. Eindrücklich, wie man mit 5,00 € Gutes für #WirsindNachbarAlle tun kann.

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1-Euro-Jobs sollen Flüchtlinge integrieren


liest man in „Die Welt“ in einem Artikel mit der headline: Wie Ein-Euro-Jobs Flüchtlinge integrieren sollen“. Es ist ein heilloses Durcheinander der Begrifflichkeiten, die seit Tagen durch die Gazetten geistern. Nur mal so zur Konkretisierung; Ein-Euro-Jobs sind ein Beschäftigungsangebot für langzeitarbeitslose Menschen, die dafür eine Mehraufwandsentschädigung erhalten. Die rechtliche Grundlage für dieses Angebot ist das Sozialgesetzbuch 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Asylbewerber und schutzsuchende Menschen sind keine Leistungsberechtigten im Sinne dieses Sozialgesetzbuches. Für diese Menschen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz und da findet man den § 5 Arbeitsgelegenheiten. Damit ist wohl Irrung und Wirrung vorprogrammiert, da es gleichlautende Begriffe sind, die sich aber an unterschiedliche Personenkreise wenden und auch in ihrer Ausgestaltung nicht identisch sind.

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Wende in der Arbeitsmarktpolitik?


Eingliederungsgelder sollen um 2,2 Mrd. € im nächsten Jahr steigen, ist in verschiedenen Zeitungen zu lesen und auch die Tagesschau hat berichtet. Das sind doch mal gute Nachrichten, dass sich die Minister Schäuble und Gabriel geeinigt haben. Damit können die von den Bundesländern vorgeschlagenen Änderungen beim Rechtsvereinfachungsgesetz Wirklichkeit werden. In der Arbeitsmarktpolitik könnte eine Wende kommen, nach den vielen langen Jahren der massiven Mittelkürzung.

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Nachbesserung in vier Bereichen im Bundesrat beschlossen


In vier Bereichen fordert der Bundesrat Verbesserungen beim geplanten Rechtsvereinfachungsgesetz vom Gesetzgeber und zwar: Weiterentwicklung der Eingliederungsleistung und des Bildungs- und Teilhabepaketes, Angleichung der Sanktionen und generelle Rechtsvereinfachung. Baden-Württemberg legt noch einen drauf und erklärt der Regierung, dass mit dem PASSIV-AKTIV-TRANSFER keine Kostenexplosion zu befürchten ist. Nun geht die Stellungnahme der Bundesländer an die Bundesregierung, die wird sich entsprechend äußern und dann kann alles im Bundestag beraten werden. Mal sehen, ob öffentlich geförderte Beschäftigung nun ermöglicht und endlich auf eine tragfähige finanzielle Basis durch den PASSIV-AKTIV-TRANSFER gestellt wird. Gefordert wird dies ja nun schon seit Jahren und von verschiedenen Seiten und unterschiedlichen Akteuren.

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Bundesrat zum Rechtsvereinfachungsgesetz


Bundesländer empfehlen PASSIV-AKTIV-TRANSFER im SGB II aufzunehmen und kritisieren den Entwurf des Rechtsvereinfachungsgesetzes. Ihre Vorschläge und Änderungsempfehlungen werden unter TOP 12 im Plenum des Bundesrates am 18. März beraten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Regierung und Bundesarbeitsministerium endlich mal überzeugen lassen und auf die kritischen Stimmen hören. Der von Ministerin Nahles vorgelegte Gesetzentwurf wird ja von vielen Seiten heftig kritisiert. In die Riege der Kritiker reihen sich nun auch die Bundesländer mit eigenen Vorschlägen ein. Anscheinend ist die Berliner-Regierungspolitik einfach zu weit weg von den Realitäten der langzeitarbeitslosen Menschen und der Jobcenter, denn die angekündigte Verwaltungsvereinfachung können die Experten aus den Bundesländern auch nicht im Gesetzentwurf finden.

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Bundesprogramme holpern in der Umsetzung


Ganze 3.407 Stellen sind von den bewilligten 24.000 Stellen des Bundes-ESF-Programm zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit aktuell besetzt und nur 887 Stellen von den geplanten 10.000 Stellen beim Programm Soziale Teilhabe. Anscheinend sind die Programme nicht der Renner, wenn bislang insgesamt nur 12% aller Stellen für langzeitarbeitslose Menschen ermöglicht worden. Woran das liegt? Da mag sich jeder eigene Gedanken machen, zu sperrig, zu aufwendig oder einfach die falsche Förderlogik? Die BA-Daten werden monatlich veröffentlicht.

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Weiterentwicklung des SGB II


fordern in einem gemeinsamen Positionspapier BA, Deutscher Städtetag und Landkreiskreis. Darin auch der Ruf nach Ausbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Der vorliegende Entwurf des Rechtsvereinfachungsgesetzes sei nicht ausreichend, um den wachsenden Herausforderungen des SGB II gerecht zu werden.

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JobcenterPersonalräte kritisieren Rechtsvereinfachungsgesetz


und konstatieren, dass es sich bei dem Gesetzentwurf noch nicht einmal um ein Reförmchen handelt und auch keine Rechtsvereinfachungen zu erwarten sind. Die JC-Personalräte haben sich die geplanten Änderungen im Einzelnen angeschaut, mit einem ernüchternden Ergebnis. Viele der geplanten Änderungen sollen das SGB II – Recht vereinfachen und damit die Arbeit der Mitarbeitenden in den Jobcentern erleichtern. Kritisiert wird, u.a. dass Leistungen für Auszubildende auch zukünftig nicht existenzsichernd ausgebaut wird. Eine herbe Ohrfeige der Praktiker an politisch Handelnde, die ja mit diesem Gesetz Entlastung für die Jobcenter ankündigen, damit die dortigen Mitarbeitenden ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen und arbeitslose Menschen unterstützen, beraten und vermitteln können.

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IAB – Bericht Februar 2016


Das IAB hat mal wieder die Kosten der Arbeitslosigkeit ausgerechnet und kommt für 2014 auf 56,7 Milliarden gesamtfiskalische Kosten in Deutschland. Schuldig bleibt das IAB einen Lösungsvorschlag, wie z.B. die Umwandlung der passiven Leistungen in einen Lohnkostenzuschuss, der seit Jahren diskutierte PASSIV-AKTIV-TRANSFER (PAT). Der PAT würde die Steuereinnahmen erhöhen (direkte und indirekte) und den Sozialkassen Mehreinnahmen bescheren. Ganz abgesehen davon, dass langzeitarbeitslose Menschen mit dem PAT gefördert, nicht mehr als gesellschaftlicher Kostenfaktor diskutiert, sondern ein aktiver Teil unserer Gesellschaft werden.

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Arme Wähler wählen Nicht!?


dieses Phänomen wird am 19. Februar 2016 in der der Stuttgarter Vesperkirche diskutiert. Immer weniger Menschen in prekären Lebenslagen gehen wählen. Gefährdet diese Entwicklung unsere Demokratie, weil dadurch ihre Interessen auch nicht mehr in der politischen Landschaft zu finden sind.

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Fördern und Fordern


ist die Überschrift des „Integrationsplans“ für Flüchtlinge von der CDU. In den vier erst genannten Hauptpunkten ist wenig von einer Integrationsstrategie zu finden, sondern es sollen die Fluchtursachen bekämpft und die Migration geordnet und besser gesteuert werden. Zur Integration der Flüchtlinge strebt die Unionspartei ein „Integrationspflichtgesetz“ an. Sprach- und Integrationskurse, Kinderbetreuung, schulische Bildung und Arbeitsmarktintegration sind als Förderinstrumente allesamt benannt. Genauso wie die Mehrgenerationenhäuser und bürgerschaftliches Engagement für Patenschaften. Was dem Papier fehlt, ist eine klare Aussage darüber, wie diese neuen Angebote finanziert werden sollen. Schade, damit hätte dieser Plan mehr Substanz bekommen.

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Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung


Anhörung zum inklusiven Arbeitsmarkt im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales am Montag, 15. Februar in Berlin. Hintergrund dieser Anhörung ist ein Antrag der LINKEN (BT-Drs. 18/5227); welcher die Bundesregierung zu einem Politikwechsel auffordert, der den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation gerecht wird, damit behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.

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Baustellen und Bausteine sozialer Gerechtigkeit


so der Titel der Jahrestagung des ISM am 25. Februar in Mainz. Im Grundgesetz geregelt ist der Zugang aller Menschen zu angemessenen Angeboten der Daseinsvorsorge, die sich an der Menschenwürde orientiert. Bis Anfang der 90iger Jahre die Deutschland diesen Sozialstaatsgebot durchaus gerecht geworden. Seit der Einschränkung des Asylrechts und dem angelsächsischen Schwenk mit der Agenda 2010, wird diese sozialstaatliche Basis immer unsicherer. Spielräume und Baustellen unter schwierigen Bedingungen werden in Mainz diskutiert. Profunde Kenner der Materie, werden mit wichtigen Impulsen diese Tagung sicherlich bereichern. Dies sind allseits bekannte Wissenschaftler wie z.B. Ch. Butterwegge und St. Sell, auch Menschen aus der Praxis werden dabei sein und zum Gelingen der Tagung beitragen.

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Einladung ISM-Jahrestagung als download:

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Anmeldung ISM-Jahrestagung als download:

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9. SGB II – Änderungsgesetz


Rechtsvereinfachungsgesetz-SGB II am 3.2.2016 vom Kabinett beschlossen. Im Förderkatalog für langzeitarbeitslose Menschen ist nicht viel Neues zu finden, außer der nachgehenden Betreuung und ein neues Instrument für „schwer erreichbare Jugendliche“. Die örtlichen Beiräte erhalten eine neue Kompetenz, denn zukünftig sind die Beiräte umfassend zu informieren und deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen. Diese Regelung wird manche Beiräte vom Kopf auf die Füße stellen, die bislang eher ein Schattendasein in der Jobcenterstruktur geführt haben. Schade, dass bei den Förderinstrumenten wieder mal eine Chance vertan wurde. Kritisch sehen ja auch Experten die geplanten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen. Ab 18. März beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem Ziel, dass das Gesetz im August dann gilt.

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Großer Vermittlungserfolg beim schwäbischen PAT


Eine Traumquote bescheinigt Sozialministerin Altpeter dem schwäbischen PASSIV-AKTIV-TRANSFER in der heutigen Pressekonferenz, wo sie die Ergebnisse des Landesarbeitsmarktprogramms „Gute und sichere Arbeit“ vorstellte. Ende 2012 ist Baden-Württemberg mit dem PAT gestartet. Laut Altpeter steht das Programm unter dem Motto „Arbeit finanzieren, nicht Arbeitslosigkeit“. Über 1.000 langzeitarbeitslose Menschen haben bislang teilgenommen, mit dem Ziel, sie wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Statt passiv Hartz IV - Leistungen zu beziehen, nehmen diese Menschen nun wieder aktiv am Arbeitsleben und unserer Gesellschaft teil. Eine interne Stichprobe des Sozialministeriums hat eine Übernahmequote von 59 Prozent ergeben. Im Landkreis Biberach wurden 78 Prozent erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Eine erfolgreiche und nachhaltige Investition zeigt die schwäbische PAT-Erprobung, da darf man sich schon fragen, warum der bundespolitische Gesetzgeber, dieses Modell nicht aufgreift und die Grundlage für einen solchen Förderansatz in der Arbeitsmarktpolitik bundesweit schafft.

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Pressekonferenz mit Zahlen zum PAT


PAT-Zahlen stellt schwäbische Sozialministerin Altpeter (SPD) in der Landespressekonferenz am 3. Februar in Stuttgart vor. Die grün-rote Landesregierung hat mit ihrem Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ u.a. den PASSIV-AKTIV-TRANSFER modellhaft erprobt. Damit sollte mit öffentlich geförderter Beschäftigung ein Integrationsangebot für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Insbesondere Langzeitarbeitslose, die in absehbarer Zeit kaum Chancen auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt haben, sollten vom schwäbischen Landesprogramm profitieren. Baden Württemberg hat damit auf Förderlücken der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik reagiert. Ziel war auch, zu zeigen, dass der PASSIV-AKTIV-TRANSFER möglich ist und funktioniert, verbunden mit der Hoffnung, die Bundespolitik würde diesen Förderansatz übernehmen und für den PASSIV-AKTIV-TRANSFER die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Bislang hat der Bund nicht reagiert und auch im geplanten 9. Änderungsgesetz des SGB II ist davon nichts zu finden, obwohl schon der schwäbische Zwischenbericht gezeigt hat, dass der PASSIV-AKTIV-TRANSFER erfolgreich war.

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Jahreswirtschaftsbericht mit Ankündigung für Integrationspaket


Minister Gabriel für öffentlich geförderte Beschäftigung und AGH´s sowohl für Flüchtlinge als auch für langzeitarbeitslose Menschen, die längerfristige Förderangebote brauchen. Nach Aussage von Minister Gabriel anlässlich der heutigen Pressekonferenz zum Jahreswirtschaftsbericht, muss nach dem Asylpaket II, das „Integrationspaket“ schnell beraten werden und in politische Entscheidung münden. Zu hören ab Minute 37 der Pressekonferenz.

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Hartz IV finanziert Jobs


nachzulesen bei Zeit-Online, wie man langzeitarbeitslosen Menschen mit dem PASSIV-AKTIV-TRANSFER nachhaltig eine berufliche Perspektive geben kann und warum Arbeitgeber vor dem Verwaltungsaufwand des aktuellen Bundes-ESF-Programm zurück schrecken.

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