Richtlinie „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ veröffentlicht.


Mit diesem Programm will das Bundesarbeitsministerium bis zu 10.000 langzeitarbeitslose Menschen fördern. Die Umsetzung erfolgt in dem bekannten zweistufigen Verfahren: Jobcenter bewerben sich, Arbeitsministerium wählt aus und das Bundesverwaltungsamt ist für die Umsetzung zuständig. Wieder mal ein komplizierter Weg für die Jobcenter, um für langzeitarbeitslose Menschen Teilhabe durch Arbeit zu ermöglichen..

Hier finden Sie die Richtlinie: hier